Ethik-Charta

Unsere Werte für sportliches Miteinander

Die olympischen Werte – Höchstleistung, Freundschaft und Respekt – bilden weltweit die Grundlage für einen fairen und nachhaltigen Sport. Die Ethik-Charta von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport (BASPO) baut auf diesen Werten auf.

Die Ethik-Charta besteht aus neun Prinzipien, die eine Verpflichtung für alle sind – für gesunden, respektvollen und fairen Sport.

Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft,religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.

Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.

Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.

Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.

Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.

Physische und psychische Gewalt sowie jegliche Form von Ausbeutung werden nicht toleriert. Sensibilisieren, wachsam sein und konsequent eingreifen.

Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums, der Verabreichung oder der Verbreitung sofort einschreiten.

Risiken und Auswirkungen des Konsums frühzeitig aufzeigen.

Transparenz bei Entscheidungen und Prozessen fördern und fordern. Den Umgang mit Interessenkonflikten, Geschenken, Finanzen und Wetten regeln und konsequent offenlegen.

 

Wer eine Meldung bei Verdacht auf Verletzung des vorliegenden Ethik-Statutes abgeben möchte, kann sich an die unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle Swiss Sport Integrity wenden.

Mit der Unterstellung unter das Ethik-Statut sind alle Personen mit einer Garantenstellung (d. h. ein*e Präsident*in, Trainer*innen, Betreuer*innen etc.) dazu verpflichtet, beobachtete Vorfälle oder den Verdacht auf einen Ethik-Verstoss zu melden. In solchen Fällen besteht folglich eine Meldepflicht. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass auch missbräuchliche Meldungen, d.h. wissentlich falsche oder offensichtlich unbegründete Meldungen zum Nachteil einer anderen Person sanktioniert werden können.